Vorgang - Schriftliche Frage
Kenntnis deutscher Behörden über den Aufenthaltsort des Nazi-Verbrechers Adolf Eichmann in den fünfziger und sechziger Jahren sowie fehlende Freigabe entsprechender Akten durch den BND
16. Wahlperiode
- 14.11.2008BT-Drucksache 16/10945 (Schriftliche Fragen)
Originaltext der Frage(n):
Kann die Bundesregierung die von der Journalistin und Buchautorin Gaby Weber aufgestellte Aussage bestätigen, dass deutsche Behörden, namentlich die deutsche Botschaft in Argentinien, das Auswärtige Amt und der Bundesnachrichtendienst (BND) in den 1950er bzw. 1960er Jahren über den Aufenthaltsort des Naziverbrechers Adolf Eichmann informiert gewesen sind (unter anderem, weil Eichmann seine Kinder unter ihrem richtigen Namen an einer deutschen Schule in Argentinien angemeldet und auch bei der deutschen Botschaft registriert habe), und inwieweit trifft die Aussage von Gaby Weber zu, dass der BND bis heute Eichmann-Akten unter Verschluss hält (vgl. www.jungewelt.de)?
Kann die Bundesregierung die von der Journalistin und Buchautorin Gaby Weber aufgestellte Aussage bestätigen, dass deutsche Behörden, namentlich die deutsche Botschaft in Argentinien, das Auswärtige Amt und der Bundesnachrichtendienst (BND) in den 1950er bzw. 1960er Jahren über den Aufenthaltsort des Naziverbrechers Adolf Eichmann informiert gewesen sind (unter anderem, weil Eichmann seine Kinder unter ihrem richtigen Namen an einer deutschen Schule in Argentinien angemeldet und auch bei der deutschen Botschaft registriert habe), und inwieweit trifft die Aussage von Gaby Weber zu, dass der BND bis heute Eichmann-Akten unter Verschluss hält (vgl. www.jungewelt.de)?