Vorgang - Mündliche Frage
Fortbestehende bzw. erneute Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II nach Aufnahme einer Beschäftigung
17. Wahlperiode
- 16.01.2013Mündliche Frage/Schriftliche Antwort
Originaltext der Frage(n):
Wie viele der Hilfebedürftigen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (absolut wie relativ), die seit 2008 ihre Arbeitslosigkeit beendet haben, waren nach Aufnahme einer Beschäftigung weiterhin hilfebedürftig (soweit möglich, jährlich und nach Beschäftigungsformen differenzieren), und lässt sich der Gesamtumfang der in diesem Zeitraum erbrachten Leistungen beziffern?
Wie viele der Hilfebedürftigen nach dem SGB II, die seit 2008 durch die Aufnahme einer Beschäftigung ihre Hilfebedürftigkeit beenden konnten, bezogen nach sechs, zwölf und 24 Monaten erneut Leistungen aus der Grundsicherung (bitte differenzieren nach erneut arbeitslos und erwerbstätig)?
Wie viele der Hilfebedürftigen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (absolut wie relativ), die seit 2008 ihre Arbeitslosigkeit beendet haben, waren nach Aufnahme einer Beschäftigung weiterhin hilfebedürftig (soweit möglich, jährlich und nach Beschäftigungsformen differenzieren), und lässt sich der Gesamtumfang der in diesem Zeitraum erbrachten Leistungen beziffern?
Wie viele der Hilfebedürftigen nach dem SGB II, die seit 2008 durch die Aufnahme einer Beschäftigung ihre Hilfebedürftigkeit beenden konnten, bezogen nach sechs, zwölf und 24 Monaten erneut Leistungen aus der Grundsicherung (bitte differenzieren nach erneut arbeitslos und erwerbstätig)?