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Vorgang - Gesetzgebung

Viertes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (G-SIG: 00020078)

8. Wahlperiode

  • VIII/35
  • G009
  • 212861

Inhalt: Verbesserung der Arbeitsvermittlung, Neuregelung der Anrechnung von Abfindungen auf das Arbeitslosengeld, Anrechnung von Sperrzeiten auf die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld, Angleichung des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe für Berufsanfänger an die zuvor bezogene Ausbildungsvergütung, verstärkte Förderung der beruflichen Bildung.

Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung: Verschärfung der Erklärungsfristen, um den unberechtigten Bezug von Nebeneinkommen wirksamer kontrollieren zu können. Zur Deckung der Ausgaben wird die Rentenversicherungspflicht der Arbeitslosen um ein halbes Jahr vorgezogen. Außerdem erstattet der Bund den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung die Aufwendungen für Kindergeldzuschüsse. Die Mehraufwendungen des Bundes für 1978 betragen 1,45 Mrd bzw. 0,325 Mrd DM ab 1979.

Nebenschlagwörter: Berufliche Bildung/Verstärkte Förderung der beruflichen Bildung * Arbeitslosengeld/Viertes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes * Arbeitsvermittlung/Verbesserung der Arbeitsvermittlung in der 4.Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz * Arbeitslosenhilfe/Angleichung der Arbeitslosenhilfe für Berufsanfänger an die zuvor bezogene Ausbildungsvergütung * Ausbildungsvergütung/Angleichung der Arbeitslosenhilfe für Berufsanfänger an die zuvor bezogene Ausbildungsvergütung