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Vorgang - Schriftliche Frage

Veröffentlichung des Honorargutachtens "Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise"

19. Wahlperiode
  • Beantwortet

  • 231243

Originaltext der Frage(n):

Aus welchen Gründen wurde das Honorargutachten "Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise", welches vom Auftragnehmer fristgerecht vorgelegt wurde und von dem verschiedene Vorabversionen in der Presse (Auszug: BILD, FAZ, DAZ.online, APOTHEKE ADHOC: www.faz.net/aktuell/wirtschaft/apotheke-in-der-krise-jeder-zweiten-droht-das-aus-15334408.html, www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2017/11/30/bild-apotheker-kassieren-1-1-milliarden-euro-zu-viel, www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2017/12/08/das-komplette-honorargutachten, www.apotheke-adhoc.de//nachrichten/detail/apothekenpraxis/die-zahlen-aus-dem-honorargutachten-bmwi/ und www.apotheke-adhoc.de//nachrichten/detail/politik/533-statt-835-euro-die-zahlen-der-gutachter-apothekenhonorar) wörtlich zitiert werden, noch nicht offiziell veröffentlicht, und wann soll dies erfolgen?

Wann wurden die Vorabversionen des Honorargutachtens den beteiligten Ressorts übermittelt, und wie bewerten die Ressorts den jeweiligen Arbeitsstand?