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Vorgang - Schriftliche Frage

Prüfung von COVID-19-Impfstoffen im Organisationsbereich des Kommandos Sanitätsdienst der Bundeswehr

20. Wahlperiode
  • Beantwortet

  • 289182

Originaltext der Frage(n):

Erfolgte vor Aufnahme der COVID-19-Impfung in den Katalog der Basisimpfungen i. S. d. Allgemeinen Regelung (AR) A1-840/8-4000 ("Impfund weitere ausgewählte Prophylaxemaßnahmen – Fachlicher Teil"), Version 2.1, Abschnitt 2.1 (insbesondere Nr. 2001) – auf Grundlage der "VS – Nur für den Dienstgebrauch" eingestuften AR A-840/8 ("Impf- und weitere ausgewählte Prophylaxemaßnahmen"; vgl. deren Nr. 103, der wegen der offenen Einstufung hier nicht wiedergegeben wird) – eine eigenständige Prüfung auf Ungefährlichkeit der betreffenden COVID-19-Impfstoffe im Organisationsbereich des Kommandos Sanitätsdienst der Bundeswehr (KdoSanDstBw), und wenn ja, wann durch wen?

Erfolgt eine laufende Überprüfung der Notwendigkeit und/oder (zumindest relativen) Ungefährlichkeit der COVID-19-Impfungen im Katalog der Basisimpfungen i. S. d. Allgemeinen Regelung (AR) A1-840/8-4000 ("Impf- und weitere ausgewählte Prophylaxemaßnahmen – Fachlicher Teil"), Version 2.1, Abschnitt 2.1 (insbesondere Nr. 2001) – auf Grundlage der "VS – Nur für den Dienstgebrauch" eingestuften AR A-840/8 ("Impf- und weitere ausgewählte Prophylaxemaßnahmen"; vgl. deren Nr. 103, der wegen der offenen Einstufung hier nicht wiedergegeben wird) – entsprechend den neuesten wissenschaftlichen und/oder empirischen Erkenntnissen, und wenn ja, in welchen Zeitabständen erfolgt diese laufende Überprüfung?