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Vorgang - Gesetzgebung

Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder

19. Wahlperiode

  • XIX/269
  • D070
  • 264439

Stärkung der durch die Folgewirkungen der COVID-19-Pandemie verschlechterten Finanzlage der Gemeinden durch pauschalen Ausgleich für die im Jahr 2020 zu erwartenden Gewerbesteuermindereinnahmen durch den Bund und das jeweilige Land nach Art. 143h Grundgesetz, weitere Stärkung der Finanzkraft der Kommunen durch dauerhafte Übernahme weiterer 25 Prozent und insgesamt bis zu 74 Prozent der Hartz-IV-Leistungen für Unterkunft und Heizung, Reduzierung des von den ostdeutschen Ländern zu tragenden Anteils und entsprechender Anstieg des Bundesanteils an der Rentenversicherung aus den DDR-Zusatzversorgungssystemen, damit Stärkung kommunaler Investitionsmöglichkeiten;
Gesetz zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 46 Zweites Buch Sozialgesetzbuch, § 3 Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2020 sowie § 15 Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz

Bezug: Grundgesetzänderung (Art. 104a und 143h) s. D066/D069
Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 364/20 GESTA D067

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Klarstellungen zu Ausgleichszahlungen der Länder an die Gemeinden, Ergänzungen der Berichtspflicht der Länder gegenüber dem BMF