Vorgang - Gesetzgebung
Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)
19. Wahlperiode
- Fraktion der CDU/CSU
- Fraktion der SPD
- Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 19/20058)
- Ja, laut Verkündung (BGBl I)
- Verkündet
- 01.07.2020 (weiteres siehe im BGBl)
- XIX/244
- D063
- 263612
- 16.06.2020BT-Drucksache 19/20058 (Gesetzentwurf Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD)
- 24.06.2020BT-Drucksache 19/20332 (Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschuss)
- 19.06.20201. Beratung
- 29.06.20202. Beratung
- 29.06.20203. Beratung
- 29.06.2020
Überwiegend befristete steuerliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Folgen und Stärkung der Binnennachfrage: Senkung der Umsatzsteuersätze, Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer, Kinderbonus für Kindergeldberechtigte, Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende, Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags, degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, Erhöhung des max. Bruttolistenpreises für die Besteuerung der privaten Nutzung CO2-emissionsfreier Dienstwagen, Fristverlängerungen für Reinvestitionen und für die Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen, Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbe-Betrieben, Erhöhung des Freibetrags für die Hinzurechungstatbestände bei der Gewerbesteuer, Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage der Forschungszulage, Verlängerung der Verfolgungsverjährung bei Steuerhinterziehung, Änderung der Umsatzsteuerverteilung;
Änderung Gesetz zur Nichtanrechnung des Kinderbonus einschl. des Langtitels in Gesetz zur Nichtanrechnung und Nichtberücksichtigung des Kinderbonus, Änderung weiterer 9 Gesetze; Verordnungsermächtigung
Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 329/20 GESTA D062
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen und Klarstellungen betr. Auszahlung des Kinderbonus in zwei Teilen und Bundesübernahme der Mehrbelastungen, Einziehung von Erträgen bei Steuerhinterziehung, Anwendungsbereich des Forschungszulagengesetzes, vollständige Übernahme von Umsatzsteuer-Mindereinnahmen u.a.
Änderung Gesetz zur Nichtanrechnung des Kinderbonus einschl. des Langtitels in Gesetz zur Nichtanrechnung und Nichtberücksichtigung des Kinderbonus, Änderung weiterer 9 Gesetze; Verordnungsermächtigung
Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 329/20 GESTA D062
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen und Klarstellungen betr. Auszahlung des Kinderbonus in zwei Teilen und Bundesübernahme der Mehrbelastungen, Einziehung von Erträgen bei Steuerhinterziehung, Anwendungsbereich des Forschungszulagengesetzes, vollständige Übernahme von Umsatzsteuer-Mindereinnahmen u.a.