Vorgang - Gesetzgebung
Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
20. Wahlperiode
- Bundesregierung
- Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 163/22 (bes.eilbed.))
- Nein, laut Verkündung (BGBl I)
- Verkündet
- 29.07.2022 (Artikel 2, 5 und 9)
- 01.01.2023 (im Übrigen)
- 08.04.2022BR-Drucksache 163/22 (Gesetzentwurf Bundesregierung)
- 02.05.2022BT-Drucksache 20/1634 (Gesetzentwurf Bundesregierung)
- 05.07.2022BT-Drucksache 20/2584 (Beschlussempfehlung Ausschuss für Klimaschutz und Energie)
- 06.07.2022BT-Drucksache 20/2657 (Bericht Ausschuss für Klimaschutz und Energie)
- 12.05.20221. Beratung
- 20.05.20221. Durchgang
- 07.07.20222. Beratung
- 07.07.20223. Beratung
- 08.07.20222. Durchgang
Grundlegende Überarbeitung der Regelungen zur Nutzung von Windenergie auf See als Beitrag zur Treibhausgasneutralität in der Stromerzeugung im Jahr 2035: Anhebung der Ausbauziele auf mindestens 30 Gigawatt bis 2030, mindestens 40 Gigawatt bis 2035 und mindestens 70 Gigawatt bis 2045; Vorverlegung der Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen, Ausschreibung nicht zentral voruntersuchter Flächen an zwei separaten Terminen im Jahr, Einführung unterschiedlicher Ausschreibungsdesigns für zentral voruntersuchte und nicht zentral voruntersuchte Flächen; Verwendung der Einnahmen aus Zahlungen nicht zentral voruntersuchter Flächen zu 70 Prozent für Offshore-Netzumlage, zu 20 Prozent für Meeresnaturschutz und zu 10 Prozent für umweltschonende Fischerei; Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren, u.a. Verkürzung der Zeiträume für die Gebotsabgabe, Herabsetzung der Sicherheitszahlungen, Bündelung von Umweltprüfungen und Beteiligungsrechten, Einführung des Plangenehmigungs- anstatt des Planfeststellungsverfahrens bei zentral voruntersuchten Flächen, Vergabe der Offshore-Netzanbindung direkt nach Aufnahme der Fläche in den Flächenentwicklungsplan; Übertragung der Rechts- und Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie auf das Bundeswirtschaftsministerium, Arbeitsmarktzugang für Drittstaatsangehörige u.a.;
Änderung, Einfügung und Aufhebung versch. §§ in 7 Gesetzen und 3 Verordnungen; Verordnungsermächtigung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erhöhung des Ausschreibungsvolumens auf eine Flächengröße von 500 bis 2.000 Megawatt, Erweiterung des Begriffs Testfeld, Festlegungsvorbehalt für Naturschutzflächen, Ermöglichung des Ausschlusses unionsfremder Bieter vom Zuschlagsverfahren, Ergänzung des Marktprämienmodells bei nicht zentral voruntersuchten Flächen um ein dynamischen Gebotsverfahren mit einer Verpflichtung zur Abnahme des Stroms (PPA-Verpflichtung), Änderung der Kriterien des gebotsorientierten Verfahrens bei zentral voruntersuchten Flächen, u.a. betr. Dekarbonisierung und Fachkräftesicherung, Ermöglichung von Ausschreibungen für mit Elektrolyseuren erzeugtem Grünen Wasserstoff im Umfang von jährlich 500 Megawatt im Zeitraum 2023 bis 2028 sowie zur Einführung von Industriestrompreisen u.a.; Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen;
Erneute und zusätzliche Änderung, Einfügung und Aufhebung versch. §§ Windenergie-auf-See-Gesetz, erneute Änderung § 17d und zusätzliche Änderung § 118 Energiewirtschaftsgesetz, Änderung § 22 Erneuerbare-Energie-Gesetz, erneute Änderung Anlage 1 (Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs und des KWKG-Finanzierungsbedarfs) Energiefinanzierungsgesetz; Verordnungsermächtigungen
Änderung, Einfügung und Aufhebung versch. §§ in 7 Gesetzen und 3 Verordnungen; Verordnungsermächtigung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erhöhung des Ausschreibungsvolumens auf eine Flächengröße von 500 bis 2.000 Megawatt, Erweiterung des Begriffs Testfeld, Festlegungsvorbehalt für Naturschutzflächen, Ermöglichung des Ausschlusses unionsfremder Bieter vom Zuschlagsverfahren, Ergänzung des Marktprämienmodells bei nicht zentral voruntersuchten Flächen um ein dynamischen Gebotsverfahren mit einer Verpflichtung zur Abnahme des Stroms (PPA-Verpflichtung), Änderung der Kriterien des gebotsorientierten Verfahrens bei zentral voruntersuchten Flächen, u.a. betr. Dekarbonisierung und Fachkräftesicherung, Ermöglichung von Ausschreibungen für mit Elektrolyseuren erzeugtem Grünen Wasserstoff im Umfang von jährlich 500 Megawatt im Zeitraum 2023 bis 2028 sowie zur Einführung von Industriestrompreisen u.a.; Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen;
Erneute und zusätzliche Änderung, Einfügung und Aufhebung versch. §§ Windenergie-auf-See-Gesetz, erneute Änderung § 17d und zusätzliche Änderung § 118 Energiewirtschaftsgesetz, Änderung § 22 Erneuerbare-Energie-Gesetz, erneute Änderung Anlage 1 (Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs und des KWKG-Finanzierungsbedarfs) Energiefinanzierungsgesetz; Verordnungsermächtigungen