Vorgang - Schriftliche Frage
Sitz der Europazentrale der National Security Agency (NSA)
18. Wahlperiode
- 06.12.2013BT-Drucksache 18/138 (Schriftliche Fragen)
Originaltext der Frage(n):
Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, nach denen sich die Europazentrale der National Security Agency (NSA) in Stuttgart befindet (Süddeutsche Zeitung vom 10. Juli 2013), und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, nach denen sich die Europazentrale der National Security Agency (NSA) in Stuttgart befindet (Süddeutsche Zeitung vom 10. Juli 2013), und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?