Vorgang - Gesetzgebung
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
16. Wahlperiode
- Bundesregierung
- Nein, laut Verkündung (BGBl I)
- Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 10/08)
- Verkündet
- 01.01.2009
- XVI/378
- N020
- 11767
- 04.01.2008BR-Drucksache 10/08 (Gesetzentwurf Bundesregierung)
- 18.02.2008BT-Drucksache 16/8148 (Gesetzentwurf Bundesregierung)
- 04.06.2008BT-Drucksache 16/9477 (Beschlussempfehlung und Bericht Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)
- 15.02.20081. Durchgang
- 21.02.20081. Beratung
- 06.06.20082. Beratung
- 06.06.20083. Beratung
- 04.07.20082. Durchgang
Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung auf 25 bis 30 Prozent bis zum Jahr 2020 im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes, der Ressourcensicherung und unter Beachtung wirtschafts- und industriepolitischer Ziele: Beibehaltung der bewährten und international anerkannten Grundstruktur der Einspeisetarife bei notwendigen Detailänderungen, Umsetzung der Richtlinie 2001/77/EG, Evaluierung des Gesetzes bis 2011 und Vorlage eines Erfahrungsberichts alle vier Jahre;
konstitutive Neufassung Erneuerbare-Energien-Gesetz als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ Projekt-Mechanismen-Gesetz, §§ 3, 13 und 17 Energiewirtschaftsgesetz, § 28 Stromnetzentgeltverordnung, § 2 Treibhausgasemissionshandelsgesetz sowie § 2 Unterlassungsklagengesetz, Aufhebung Erneuerbare-Energien-Gesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung
Für die öffentlichen Haushalte entstehende geringfügig höhere Strombezugskosten werden durch die geltenden Finanzplanansätze gedeckt. Im Vollzug können Mehrausgaben und Einsparungen entstehen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erhöhung des Anteils an der Stromversorgung auf mindestens 30 Prozent, Einführung und Änderung von Regelungen zu Direktvermarktung, Vergütungszeitraum und -höhe, Anreizboni u. a., Konkretisierung der Verordnungsermächtigung, Folgeänderungen, redaktionelle Klarstellungen und Korrekturen;
Annahme einer Entschließung: Ausbau der Stromnetze und Beseitigung von Netzengpässen durch verpflichtende Verankerung der Vorlage eines Konzepts für die Kapazitätserweiterung durch die Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur im anstehenden Energieleitungsausbaugesetz
Bezug: Initiativen und Erklärungen zum Ziel der Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien: Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung, Kyoto-Protokoll, Aktionsplan des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung, Verpflichtungen der G8-Staaten, Angebot der Bundesregierung zum deutschen Beitrag für ein internationales Klimaschutzabkommen nach 2012
Siehe auch N019
Europäische Impulse: Schlussfolgerung des Europäischen Rates vom 9. März 2007 zum Ziel der Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien in der EU; Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. EG Nr. L 283, 27.10.2001, S. 33), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/108/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EG Nr. L 363, 20.12.2006, S. 414)
konstitutive Neufassung Erneuerbare-Energien-Gesetz als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ Projekt-Mechanismen-Gesetz, §§ 3, 13 und 17 Energiewirtschaftsgesetz, § 28 Stromnetzentgeltverordnung, § 2 Treibhausgasemissionshandelsgesetz sowie § 2 Unterlassungsklagengesetz, Aufhebung Erneuerbare-Energien-Gesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung
Für die öffentlichen Haushalte entstehende geringfügig höhere Strombezugskosten werden durch die geltenden Finanzplanansätze gedeckt. Im Vollzug können Mehrausgaben und Einsparungen entstehen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erhöhung des Anteils an der Stromversorgung auf mindestens 30 Prozent, Einführung und Änderung von Regelungen zu Direktvermarktung, Vergütungszeitraum und -höhe, Anreizboni u. a., Konkretisierung der Verordnungsermächtigung, Folgeänderungen, redaktionelle Klarstellungen und Korrekturen;
Annahme einer Entschließung: Ausbau der Stromnetze und Beseitigung von Netzengpässen durch verpflichtende Verankerung der Vorlage eines Konzepts für die Kapazitätserweiterung durch die Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur im anstehenden Energieleitungsausbaugesetz
Bezug: Initiativen und Erklärungen zum Ziel der Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien: Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung, Kyoto-Protokoll, Aktionsplan des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung, Verpflichtungen der G8-Staaten, Angebot der Bundesregierung zum deutschen Beitrag für ein internationales Klimaschutzabkommen nach 2012
Siehe auch N019
Europäische Impulse: Schlussfolgerung des Europäischen Rates vom 9. März 2007 zum Ziel der Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien in der EU; Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. EG Nr. L 283, 27.10.2001, S. 33), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/108/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EG Nr. L 363, 20.12.2006, S. 414)