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Vorgang - Gesetzgebung

Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften

20. Wahlperiode


Reduktion von Antibiotikaanwendungen bei Nutztieren zur Vermeidung von Antibiotikaresistenzen: Erweiterung des nationalen Antibiotikaminimierungskonzepts, Datenerfassung zur Anwendung antimikrobieller Arzneimittel bei den lebensmittelliefernden Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute zur Erfüllung der Verpflichtungen zur EU-einheitlichen Antibiotikadatenübermittlung, Meldepflicht für Behandlungen mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln, Abänderung versch. technischer Vorschriften, u.a. zur Verkürzung der im Antibiotikaminimierungskonzept geregelten Fristen; Anpassung der Blankett-Bußgeldnorm an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts betr. Bewehrung europarechtlicher Normen;
Neufassung §§ 54-61 (Unterabschnitt 5 - Vorschriften zur Verringerung der Behandlung mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln und zu tierärztlichen Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung) sowie Änderung weiterer §§ und Anlagen 1 bis 2 Tierarzneimittelgesetz, Änderung § 32 Tiergesundheitsgesetz; Verordnungsermächtigung

Bezug: Verordnung (EU) 2021/578 vom 29. Januar 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Anforderungen an die Erhebung von Daten über das Verkaufsvolumen und die Anwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln bei Tieren (ABl. L 123, 09.04.2021, S. 7) ; Durchführungsverordnung (EU) 2022/209 vom 16. Februar 2022 zur Festlegung des Formats der zu erhebenden und zu meldenden Daten für die Bestimmung des Verkaufsvolumens und der Anwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln bei Tieren gemäß der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 35, 17.02.2022, S. 7)
Bericht über die Evaluierung des Antibiotikaminimierungskonzepts der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (BT-Drs 19/11070)
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. September 2016 zur Verfassungswidrigkeit der Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz (2 BvL 1/15)

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erweiterung der Zielsetzung des Gesetzes durch Bezugnahme auf das 50-Prozent-Reduktionsziel der Farm-to-Fork-Strategie der EU-Kommission, Möglichkeit zum Hinzuziehen einer zweiten Veterinärkraft bei Änderung des Maßnahmenplans, Entfall des Haftungsrisikos für Tierärzte im Falle einer fehlerhaften tierärztlichen Meldung von Antibiotikadaten, Klarstellung zur Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen betr. der Einschränkung oder dem Verbot bestimmter Antibiotika, insb. beim Wirkstoff Colistin, Evaluierung der Gesetzeswirkung und Berichterstattung an den Deutschen Bundestag innerhalb von 3 Jahren nach Inkrafttreten, klarstellende Korrektur der Zuständigkeitsaufteilung zw. Bundesländern und Bundesoberbehörden bei der Ausstellung der WHO-Zertifikate für Tierarzneimittel, weitere Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen;
Erneute Änderung versch. §§ und Anlagen sowie Einfügung § 94 Tierarzneimittelgesetz

Bezug: "Vom Hof auf den Tisch" - eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem
KOM(2020)381 endg., Ratsdok.-Nr. 8280/20, BR-Drs 280/20