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Vorgang - Schriftliche Frage

Demonstrationsrecht als Grundrecht in Deutschland

18. Wahlperiode
  • Beantwortet

  • 66173

Originaltext der Frage(n):

Steht die Bundesregierung uneingeschränkt zu den Aussagen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vom 19. Januar 2015, wonach "unbeschadet ob [. . .] die Inhalte gefallen, ein Interesse daran [besteht], dass an jedem Ort in Deutschland demonstriert werden kann, weil es sich um ein Grundrecht handelt", und wie wird sie dieses Grundrecht vonseiten des Bundes schützen, wenn die bayerischen Behörden zugleich alles zu unternehmen scheinen (vgl. DONAUKURIER vom 21. Januar 2015 "Protestcamps unerwünscht" sowie Bayerisches Fernsehen, Magazin "quer" vom 29. Januar 2015), um es Demonstranten gegen den G7-Gipfel in Elmau unmöglich zu machen, nahe am Gipfelort zu übernachten und so ortsnah Demonstrationen durchzuführen?