Vorgang - Gesetzgebung
Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
20. Wahlperiode
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Fraktion der FDP
- Fraktion der SPD
- Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 20/11370)
- Nein, laut Verkündung (BGBl I)
- Verkündet
- 22.08.2024
- XX/272
- J024
- 311889
- 14.05.2024BT-Drucksache 20/11370 (Gesetzentwurf Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD)
- 05.06.2024BT-Drucksache 20/11666 (Beschlussempfehlung und Bericht Verkehrsausschuss)
- 16.05.20241. Beratung
- 06.06.20242. Beratung
- 06.06.20243. Beratung
- 05.07.2024
Einführung eines für alle Kraftfahrzeugführer geltenden THC-Grenzwerts von 3,5 ng/m THC im Blutserum im Straßenverkehr und eines Alkoholverbots für Cannabiskonsumenten sowie einer besonderen Regelung betr. Cannabis im Straßenverkehr für Fahranfänger;
Änderung §§ 24a, 24c, 25, 26 und Anlage Straßenverkehrsgesetz, versch. §§ und Anlagen Fahrerlaubnis-Verordnung sowie §§ 1, 3, 4 und Anlage Bußgeldkatalog-Verordnung
Bezug: Empfehlungen der vom BMDV eingesetzten Expertenarbeitsgruppe zur Ermittlung eines THC-Grenzwerts im Straßenverkehr aus März 2024
Änderung §§ 24a, 24c, 25, 26 und Anlage Straßenverkehrsgesetz, versch. §§ und Anlagen Fahrerlaubnis-Verordnung sowie §§ 1, 3, 4 und Anlage Bußgeldkatalog-Verordnung
Bezug: Empfehlungen der vom BMDV eingesetzten Expertenarbeitsgruppe zur Ermittlung eines THC-Grenzwerts im Straßenverkehr aus März 2024