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Vorgang - Gesetzgebung

Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

20. Wahlperiode

  • XX/272
  • J024
  • 311889

Einführung eines für alle Kraftfahrzeugführer geltenden THC-Grenzwerts von 3,5 ng/m THC im Blutserum im Straßenverkehr und eines Alkoholverbots für Cannabiskonsumenten sowie einer besonderen Regelung betr. Cannabis im Straßenverkehr für Fahranfänger;
Änderung §§ 24a, 24c, 25, 26 und Anlage Straßenverkehrsgesetz, versch. §§ und Anlagen Fahrerlaubnis-Verordnung sowie §§ 1, 3, 4 und Anlage Bußgeldkatalog-Verordnung

Bezug: Empfehlungen der vom BMDV eingesetzten Expertenarbeitsgruppe zur Ermittlung eines THC-Grenzwerts im Straßenverkehr aus März 2024